Sachbearbeiter allgemeine Ordnungsangelegenheiten (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Im Amt Seenlandschaft Waren ist die Vollzeitstelle
**Sachbearbeiter allgemeine Ordnungsangelegenheiten (m/w/d),**
befristet für die Dauer der Krankheitsvertretung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
**Es erwarten Sie folgende Arbeitsinhalte:**
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- allgemeine Ordnungsangelegenheiten nach OWIG M-V / SOG M-V
- Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz
- Tierschutz, Tiergesundheit
- Jagdangelegenheiten
- Obdachlosenangelegenheiten
- Schornsteinfegerwesen
- Spielplätze, Badestellen
- Fundangelegenheiten
- Genehmigung von Veranstaltungen
- ordnungsrechtliche Bestattungen
**Anforderungsprofil:**
- Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder gleichwertiger Ausbildung
- Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitengesetz M-V und Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V
- Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Umgang mit dem PC
- sehr gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit und souveränes Auftreten in Konfliktsituationen
- selbstständiges, eigenverantwortliches und engagiertes Arbeiten und Handeln
- Führerschein Pkw
Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 24.09.2026, 12:00 Uhr an das Personalamt, Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) oder per E-Mail an poststelle@amt-slw.de.
Bitte beachten Sie, dass die mit der Bewerbung verbundenen Kosten nicht erstattet werden können. Die Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlags nach Abschluss des Verfahrens. Zudem werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens Ihre Bewerbungsunterlagen vernichtet.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewerbungsunterlagen per E-Mail in unverschlüsselter Form übertragen werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Für die Inhalte der Inserate übernehmen wir keine Haftung.
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